Arbeitskreis Natur- und Umweltschutz
Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. ist ein anerkannter Naturschutzverband gemäß § 67 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG).
In dieser Eigenschaft ist der Verband berechtigt und verpflichtet zu Maßnahmen von Behörden und anderen Institutionen, die Umwelt, Landschaft und Natur betreffen, Stellung zu nehmen.
Zu diesem Zweck entsendet der LFV BW in die Arbeitskreise des Landesnaturschutzverbandes auf Kreisebene Beauftragte.
Der AK Natur- und Umweltschutz des LFV BW ist für die Fortbildung der Beauftragten und ihrer Stellvertreter zuständig. Er organisiert beispielsweise Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen und ist für die Erarbeitung und Weiterentwicklung einer „Arbeitsmappe“ (Rahmenplan und Leitfaden) für die Beauftragten in den LNV-Arbeitskreisen zuständig.
Name | Beauftragter des | Telefon | |
|---|---|---|---|
Harald Dold | LFV SwHz | 07483-912056 | |
Thomas Lang | LFV Baden | ||
Dr. Werner Baur | VFG | ||
N.N. | BSFV |

