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Landesfischereiverband Baden Württemberg e.V.
Die Groppe (Cottus gobio), auch Kaulkopf, Westgroppe, Koppe oder Mühlkoppe

Arbeitskreis Natur- und Umweltschutz


Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. ist ein anerkannter Naturschutzverband gemäß § 67 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG). 

In dieser Eigenschaft ist der Verband berechtigt und verpflichtet zu Maßnahmen von Behörden und anderen Institutionen, die Umwelt, Landschaft und Natur betreffen, Stellung zu nehmen. 

Zu diesem Zweck entsendet der LFV BW in die Arbeitskreise des Landesnaturschutz­verbandes auf Kreisebene Beauftragte. 

Der AK Natur- und Umweltschutz des LFV BW ist für die Fortbildung der Beauftragten und ihrer Stellvertreter zuständig. Er organisiert beispielsweise Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen und ist für die Erarbeitung und Weiterentwicklung einer „Arbeitsmappe“ (Rahmenplan und Leitfaden) für die Beauftragten in den LNV-Arbeitskreisen zuständig.

Name

Beauftragter des

E-Mail

Telefon

Harald Dold

 LFV SwHz

harald.dold@lfv-swhz.de

 07483-912056

Thomas Lang  

 LFV Baden

Dr. Werner Baur

 VFG

w.baur@vfg-bw.org

N.N.

 BSFV