Der Weg zum Angeln
Die staatliche Fischerprüfung – der Weg zum Angeln
Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzungen für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg sind die Teilnahme am anerkannten Vorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung (Sachkundenachweis).
Der Weg im Einzelnen
1. Vorbereitungslehrgang
Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang erfolgt beim Lehrgangsleiter oder dem durchführenden Fischereiverein. Vorbereitungslehrgänge werden in BW derzeit einmal im Jahr angeboten, und zwar in der Regel nach Ende der Schulsommerferien. Wer Lehrgänge durchführt und wo Lehrgänge durchgeführt werden, ist ab Mitte März auf der Homepage des LFV BW ersichtlich. Weitere Informationen finden Sie in den Gemeindeblättern und in der örtlichen Presse.
Die Lehrgangsgebühr beträgt derzeit 115,- Euro für Erwachsene und 90,- Euro für Jugendliche bis 18 Jahre.
Die Teilnahme am 30stündigen Vorbereitungslehrgang ist Pflicht. Die Lehrgangsteilnahme muss sich auf alle Prüfungsgebiete, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl erstrecken. Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer einen „Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang“, in dem ihm die absolvierten Stunden bescheinigt werden. Sofern er die vorgeschriebene Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten erreicht hat, kann er zur staatlichen Fischerprüfung zugelassen werden.
2. Die Fischerprüfung
Termin für die staatliche Fischerprüfung ist der 3. Freitag im November.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Regel über den Lehrgangsleiter, der die Prüfungsgebühr (derzeit 25,- Euro) zusammen mit der Lehrgangsgebühr kassiert.
In jedem Landkreis findet mindestens eine Prüfung statt. Zur Prüfung ist der Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang und der Personalausweis mitzubringen.
Die Prüfung erfolgt schriftlich (multiple choice) und dauert 2 Stunden. Es sind 60 Fragen - jeweils 12 aus jedem Sachgebiet - aus dem Fundus des Fragenkataloges des LFV BW zu beantworten. Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat, wobei mindestens die Hälfte der Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet sein muss.
Nach Auswertung der Prüfung bekommt der Teilnehmer sein Prüfungszeugnis oder einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung zugesandt. Bitte bewahren Sie das Prüfungszeugnis und den Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang gut auf.
Für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen und für Personen, die an der Hauptprüfung krankheitshalber nicht teilnehmen konnten oder keine Freistellung vom Arbeitgeber oder von der Schule bekommen haben - entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen -, besteht die Möglichkeit an einer zentralen Nachprüfung am 3. Samstag im Februar des darauffolgenden Jahres teilzunehmen.
Die Anmeldung zur Nachprüfung hat direkt beim LFV BW zu erfolgen. Anmeldefrist ist der 15. Januar. Die Gebühr für die Nachprüfung ist auf das Konto 20279540 (BLZ 664 927 00) bei der Volksbank Kinzigtal eG zu überweisen. Nach deren Eingang wird die Anmeldung zur Nachprüfung durch den LFV BW bestätigt.
Teilnehmer, die die Prüfung nicht gleich am Anschluss an den Vorbereitungslehrgang machen, können sich frühestens zur Hauptprüfung im November des darauffolgenden Jahres anmelden. Dies kann über einen Lehrgangsleiter oder direkt beim LFV BW erfolgen.
3. Fischereischein
Nach bestandener Prüfung kann unter Vorlage des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Gemeinde ein Fischereischein auf Lebenszeit beantragt werden, der nach dem Bezahlen der Fischereiabgabe (derzeit 8,- Euro/Jahr) und der Verwaltungsgebühr (je nach Gebührenordnung der Gemeinde unterschiedlich) ausgehändigt wird.
4. Erlaubnisschein
Soweit man nicht selbst Inhaber oder Pächter eines Gewässers ist, wird vor dem Angeln noch eine Erlaubnis (Erlaubnisschein, Tageskarte) für das Beangeln des jeweiligen Gewässers durch den Fischereirechtsinhaber oder den Pächter benötigt.

