Wie werde ich Angler?

Der Landesfischereiverband bietet über die Vereine regelmäßig und flächendeckend Vorbereitungslehrgänge an. Die Fischerprüfung ist Voraussetzung, um in Baden-Württemberg angeln gehen zu können.

Angeln in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es rund 150.000 Anglerinnen und Angler. Die Fischerprüfung ist der Start in die Angelfischerei. Um einen Fischereischein erwerben zu können, muss in Baden-Württemberg eine 32-stündige Ausbildung absolviert und anschließend eine Prüfung abgelegt werden. Somit sind alle Anglerinnen und Angler auch ausgebildete Nutzer und Schützer der Natur.

Jede[r] kann angeln

Für alle Altersklassen finden sich die passenden Angebote zum Angeln. Wer ab dem 16. Lebensjahr angeln gehen möchte, muss die Fischerprüfung abgelegt haben. Jüngere Kinder und Jugendliche finden vielfältige Angebote in den Vereinen, um das Angeln zu lernen.

Neue Mitglieder sind in den Vereinen landesweit herzlich willkommen!

Es gibt über 900 Fischereivereine im Land und sehr viele Möglichkeiten zwischen Rhein, Bodensee, Donau, Neckar und Tauber, der Angelfischerei in vielfältiger Weise nachzugehen.

Der Weg zum Angeln im Einzelnen:

Seit dem 01.10.2020 darf die Vorbereitung zur Fischerprüfung als Online-Kurs mit Praxistag durchgeführt werden – nicht mehr ausschließlich als Präsenz-Vorbereitungskurs mit Anwesenheitspflicht.

Es gibt also folgende Wege zur Fischerprüfung:

Titelseite Fragenkatalog 12Auflage 20171a. Vorbereitungslehrgang

Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang erfolgt beim Lehrgangsleiter oder dem durchführenden Fischereiverein. Vorbereitungslehrgänge werden im Frühjahr und Herbst angeboten. Wo Lehrgänge stattfinden und wer diese durchführt, wird ab Dezember für die Frühjahrslehrgänge, ab Mitte März für die Herbstlehrgänge, auf dieser Homepage bekanntgegeben. Weitere Informationen finden Sie in den Gemeindeblättern und in der örtlichen Presse.

Die Lehrgangsgebühr inkl. Praxistag beträgt 260,- Euro für Erwachsene und 200,- Euro für Jugendliche bis 18 Jahre. Die Prüfungsgebühr beträgt 40,- Euro für Jugendliche und Erwachsene.

Die Teilnahme am mindestens 32-stündigen Vorbereitungslehrgang ist Pflicht. Die Lehrgangsteilnahme erstreckt sich auf alle Prüfungsgebiete, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl. Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer einen „Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang“, in dem ihm die absolvierten Stunden bescheinigt werden. Sofern er die vorgeschriebene Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten erreicht hat, kann er zur staatlichen Fischerprüfung zugelassen werden.

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung bieten wir über die Lehrgangsleiter in den Kursen vor Ort sowie über unseren Shop das notwendige Lehrmaterial an.

Folgende Vorbereitungslehrgänge stehen momentan zur Verfügung:

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Lehrgangsleiter.

Sollten Sie an einem anderen anerkannten Kurs, als dem, des Landesfischereiverbandes BW, teilgenommen haben oder einen einen solchen Kurs leiten, so können Sie sich unter folgender E-Mail zur Prüfung anmelden: fischerpruefung@lfvbw.de.

Präsenzkursleiter senden die Teilnehmerdaten bitte verschlüsselt!

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Fischerprüfung

 1b. Onlinekurs mit Praxistag

Die Vorgehensweise ist wie folgt:

Zuerst meldet sich der Teilnehmer online über Fishing-King für den Online-Kurs an. Das kann jederzeit auf der Homepage von Fishing-King gemacht werden.

Die Kosten für den Online-Teil der Vorbereitung auf die Fischerprüfung sind dort angegeben.

Falls man zusätzlich mit gedrucktem Lernmaterial lernen möchte, kann man dieses ebenfalls dort, oder über unseren Shop bestellen.

Der Online-Kurs-Teil muss bis zum Praxistag durchgearbeitet sein, dann kann der Teilnehmer seinen Praxistag buchen. Wie lange der Teilnehmer dafür braucht, hängt von seinem individuellen Lerntempo ab. Der Stoff hat grundsätzlich einen Umfang von mindestens 32 Stunden.

Hier ein paar Rechenbeispiele, wie lange es dauern könnte:

- Wer eine Woche Urlaub nimmt und jeden Tag etwa 6 Stunden lernt, kann den Stoff in einer Woche abarbeiten.

- Wer nur an den Wochenende lernen will und Samstag/Sonntag jeweils 6 Stunden lernt, wird etwa im Laufe des dritten Wochenendes fertig.

- Bei einer Stunde am Tag dauert es circa einen Monat.

Der Teilnehmer muss sich einschätzen und sich einen Praxistag-Termin buchen, der einen für ihn ausreichenden zeitlichen Spielraum lässt. Denn – ganz wichtig: bis zum Termin des Praxistages muss der Online-Kurs-Teil erledigt sein!

Es werden laufend viele neue Praxistage eingestellt – an neuen Orten, zu anderen Daten – einfach immer wieder schauen und dann erst für einen Praxistag entscheiden, der von Ort und Termin her passt.

Für Minderjährige, die ohne einen Erziehungsberechtigten am Praxistag teilnehmen: bitte drucken Sie sich die Einverständniserklärung aus, lassen sie von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben und bringen Sie sie zum Praxistag mit.

Wenn der Teilnehmer seinen Praxistag festgelegt hat, kann er sich über das System zur Prüfung anmelden.

Kosten für den Praxistag und die Prüfung:

Die Kosten für den Praxistag betragen 150,00 Euro, die Kosten für die Prüfung 40,00 Euro. Sie sind in einer Summe an den Landesfischereiverband zu bezahlen. Die Kontoverbindung steht auf der von Fishing-King versandten Email mit der Anmeldebestätigung zum Praxistag.

Und: der Teilnehmer muss die Zahlung für Praxistag und Prüfung rechtzeitig veranlassen – wenn die Zahlung 14 Tage vor dem Praxistag nicht eingegangen ist, wird der Teilnehmer vom Praxistag ausgeschlossen.

2. Die Fischerprüfung

Die Termine für die staatliche Fischerprüfung 2024 sind am 27.4.2024, 20.7.2024 und 16.11.2024.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Regel über die Lehrgangsleiter, der die Prüfungsgebühr (derzeit 40,- Euro) zusammen mit der Lehrgangsgebühr kassiert.

Beim Online-Kurs mit Praxistag meldet sich der Teilnehmer über das System von Fishing-King an. Die Zahlung der Prüfungsgebühr hat der Teilnehmer in der Regel schon zusammen mit der Praxisgebühr bezahlt.

In jedem Landkreis findet mindestens einmal im Jahr eine Prüfung statt. Teilnehmer des Vorbereitungslehrgangs bringen dazu den „Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang“ sowie Personalausweis oder Reisepass mit. Teilnehmer des Online-Kurs mit Praxistag bringen dazu das ausgefüllte und vom Ausbilder des Praxistages abgestempelte und unterschriebene Zertifikat sowie Personalausweis oder Reisepass mit. Ohne die vorgeschriebenen Dokumente darf der Teilnehmer nicht an der Prüfung teilnehmen.

Die Prüfung erfolgt schriftlich (multiple choice) und dauert 2 Stunden. Es sind 60 Fragen - jeweils 12 aus jedem Sachgebiet - aus dem Fundus des Fragenkataloges des LFV BW zu beantworten. Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat, wobei mindestens die Hälfte der Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet sein muss.

Forellenangeln xtr2007 FotoliaNach Auswertung der Prüfung bekommt der Teilnehmer sein Prüfungszeugnis oder einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung zugesandt. Bitte bewahren Sie das Prüfungszeugnis und den Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang gut auf.

Achtung: alle Teilnahmenachweise am Vorbereitungslehrgang und am Online-Kurs (Zertifikat) sind seit der letzten Änderung der Landesfischereiverordnung nur noch 2 Jahre gültig (LFischVO §15 (2)).

 

Für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen und für Personen die nicht teilnehmen konnten, besteht die Möglichkeit an der nächsten Prüfung teilzunehmen. Sie müssen sich direkt beim Landesfischereiverband anmelden.

Außerhalb des Landes Baden-Württemberg abgelegte Prüfungen gelten nur bei Personen als Sachkundenachweis, die zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hatten.

Hier können sich Teilnehmer aus externen Kursen für die Fischerprüfung anmelden: Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung

3. Fischereischein

Nach bestandener Prüfung kann unter Vorlage des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Gemeinde ein Fischereischein auf Lebenszeit beantragt werden, der nach dem Bezahlen der Fischereiabgabe (derzeit 12,- Euro/Jahr) und der Verwaltungsgebühr (je nach Gebührenordnung der Gemeinde unterschiedlich) ausgehändigt wird.

Entsprechend § 14 Landesfischereiverordnung benötigen Personen, die sich nicht länger als einen Monat in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, keinen Sachkundenachweis. Sie erhalten als Urlauber einen Fischereischein beim örtlichen Rathaus.

4. Erlaubnisschein

Soweit man nicht selbst Inhaber oder Pächter eines Gewässers ist, wird vor dem Angeln noch eine Erlaubnis (Erlaubnisschein, Tageskarte) für das Beangeln des jeweiligen Gewässers durch den Fischereirechtsinhaber oder den Pächter benötigt.

5. Jugendfischereischein

Jugendangler Aliaksei Lasevich Fotolia

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (mind. 18 Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen.