Zweitschrift einer Prüfungsbescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift über die abgelegte Fischerprüfung

Sie haben keine Prüfungsbestätigung mehr, die Sie zur Ausstellung/Verlängerung des Jahresfischereischeines brauchen?

    • Haben Sie vor dem 1. Januar 1981 eine Fischerprüfung beim Verband abgelegt, so können wir Ihnen eine Zweitschrift ausstellen, sofern wir Ihren Prüfungsnachweis in unserem Archiv haben. Nutzen Sie bitte das unten stehende Formular.

    • Haben Sie nach dem 1. Januar 1981 bis zum Jahr 2008 bei einem Landratsamt die Fischerprüfung abgelegt, wenden Sie sich zwecks Ausstellung einer Zweitschrift direkt an diese Behörde.

    • Für Prüfungen die Sie beim Landesfischereiverband ab dem Jahr 2009 abgelegt haben, nutzen Sie bitte das unten stehende Formular.

 

Für die Ausstellung einer Zweitschrift berechnen wir eine Gebühr von EUR 20.

Antragsformular







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