Aalfangverbot im Rhein verlängert
Laut Auskunft des Ministerium (MLR) am Jahresanfang, wird die Verlängerung demnächst im Gesetzblatt BW veröffentlicht.
In § 19 der Landesfischereiverordnung sind die Schonzeiten für den Aal geregelt. Bis zum 31.12.15 galt eine ganzjährige Schonzeit in bestimmten Gebieten im Rhein und Nebengewässern. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Aalverordnung.
Der Landesfischereiverband hat diese erneute Verlängerung in der Sitzung des Landesfischereibeirates im MLR im Dezember abgelehnt.