Angeln zu Zeiten der Corona-Epidemie.
Aufgrund der vielen Anfragen wollen wir die wichtigsten Fragen zum Angeln eingehen:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Sie können also alleine Angeln gehen oder mit Angehörigen ihres Hausstands, soweit Landkreise oder Gemeinden nicht zusätzliche Beschränkungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum erlassen haben.
Einige Kommunen in Süd-und Nordbaden (z.B. Freiburg, Bretten) haben Allgemeinverfügungen erlassen, die das Betreten öffentlicher Flächen grundsätzlich untersagen. Dort dürfen Sie nicht angeln gehen.
Um sicher zu gehen, fragen Sie bitte bei ihrer Gemeinde an, ob zusätzliche Einschränkungen erlassen wurden oder rufen Sie unten stehende Links mit aktuellen Informationen auf:
Hier finden Sie immer die aktuellen Informationen zu den Maßnahmen der Landesregierung
Alle Informationen zu den Soforthilfen des Landes erhalten Sie hier.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Landesfischereiverband