Begrüßung der anwesenden Ausbilder durch Karl Geyer, Fachreferent des LFVBW für Ausbildung und Fischerprüfung. Herr Geyer begrüßte ebenfalls Frau Bettina Narr, Vizepräsidentin des Verbandes für Nordwürttemberg und zuständig für den Fachbereich Ausbildung, sowie Herrn Dr. Frank Hartmann vom RP Karlsruhe, ab sofort zuständig für Ausbildung und Fischerprüfung in Baden-Württemberg.
Referat von Herr Dr. Hartmann RP Karlsruhe
Lt. Herrn Dr. Hartmann musste das Ausbildungsmonopol des Verbandes fallen, weil ein Verein dagegen geklagt hatte. Die Öffnung erfolgte ohne konkrete Vorgaben. Früher lag die Zuständigkeit für die Ausbildung zur Fischerprüfung beim Ministerium für Ländlichen Raum zusammen mit dem Landesfischereiverband. Jetzt ist das RP Karlsruhe der zuständige Entscheider für die Ausbildung.
Das hat formale Folgen und die Behörde gibt ganz klar an, dass sie nicht alles anders machen will. Außerdem erkennt die Behörde an, dass der Landesfischereiverband bei den Formalien einen echten Vorsprung hat und die Messlatte ziemlich hoch hängt – somit kann der Verband für die Lehrgänge 2021 erstmal so weitermachen wie bisher, denn neue Formalien gibt es bisher nicht.
Mittelfristig muss es aber folgendes neu geben:
- einheitliches Antragsverfahren zur Zulassung von Lehrgängen, nachvollziehbar und transparent
- Festlegung eines Landeslehrplanes
- Verfahren zur Überprüfung der Geeignetheit, und zwar für Lehrgangsleiter und Ausbilder, ebenso wie für Räumlichkeiten und alles andere was mit den Lehrgängen zu tun hat. Dazu muss ein objektives Verfahren festgelegt werden, damit rechtssicher und transparent prüfbar ist, warum z.B. jemand, der schon seit 30 Jahren Ausbilder beim Verband ist, nun – nach Wechsel der Zuständigkeit auf RP Karlsruhe – als „nicht geeignet“ abgelehnt wird.
Diese Maßnahmen dienen dazu
- das hohe Niveau der Ausbildung zu halten
- weiterhin sachkundigen Angler-Nachwuchs zu haben
- Praxisnähe sicherzustellen und für die Hege zu sensibilisieren
- die Chancengleichheit sicherzustellen. Aktuell gibt es viele Bevölkerungsgruppen (z.B. Schichtarbeiter, Wochenendarbeiter, körperlich eingeschränkte Personen), die an den Abend- und Wochenendkursen nicht teilnehmen können.
Die Behörde wird sich ganz sicher einmischen, will dies aber als Partner tun. Herr Dr. Hartmann sagte dazu ganz deutlich, dass er das mit der bestehenden Mannschaft nicht wirklich durchführen kann. Sie haben daher eine Stellenausschreibung laufen, mit der er allerdings noch nicht wirklich glücklich ist, denn bisher haben sich nur Personen ohne Fischereischein gemeldet.
Die Fischerei ist für Herrn Dr. Hartmann „systemrelevant“ und er will auf jeden Fall den „Stau“ vermeiden, der zwangsläufig zustande kommt, wenn noch mehr Kurse ausfallen. Außerdem gibt es schon jetzt Probleme mit der Anerkennung von Sachkundenachweisen bei Personen, die ihren Sachkundenachweis ggfs. über Online-Kurse in anderen Bundesländern gemacht haben, aber in BW wohnen bzw. dahin umziehen.
Daher hat die Behörde beschlossen, zum 1.10.2020 als Alternative zum Präsenzkurs nun auch einen Online-Kurs mit Praxistag für Baden-Württemberg zuzulassen. Somit gibt es dann nur noch drei Bundesländer, bei denen kein Online-Kurs zugelassen ist.
Online-Kurs mit Praxistag
Der Online-Kurs besteht aus 30 Stunden, der Praxistag aus 8 Stunden Gerätekunde und waidgerechtes Töten und Verwerten von Fischen (genau wie der Praxistag, der im Präsenzkurs jetzt bereits durchführt wird). Der Kurs ist somit insgesamt länger als der Präsenzkurs.
Es wurde direkt auf der Veranstaltung versucht, bei den Ausbildern mögliche Termine und Orte für Praxistage abzufragen, damit sichergestellt ist, dass auch Praxistage vorliegen, sobald am 1.10. der Online-Kurs gebucht werden kann. Die Lehrgangsleiter können beliebig viele Praxistage durchführen. Da der Ausbilder solche Entscheidungen aber nur zusammen bzw. nach Rücksprache mit dem Verein und ggfs. mit der Örtlichkeit treffen kann, gab es nur sehr wenige feste Zusagen.
Praxistag:
Karl Geyer stellte die Inhalte des Praxistages vor Im Großen und Ganzen sind die Inhalte nicht anders als die des bereits bestehenden Präsenzkurs-Praxistages – und mit genau diesen Inhalten sollte der Praxistag schon jetzt im Präsenzkurs gefüllt sein.
Und es ist auch damit zu rechnen, dass die Vorgaben für den Praxistag zum Online-Kurs identisch werden mit den künftigen Vorgaben zum Praxistag im Präsenzkurs.
Ersetzt der Online-Kurs mit Praxistag den aktuellen Präsenz-Kurs?
Nein. Beide Kursarten laufen parallel. Sie richten sich an unterschiedliche Teilnehmerarten – manche lernen lieber online im eigenen Rhythmus, andere brauchen zum Verständnis den persönlichen Kontakt und haben auch kein Problem mit ggfs. wochenlangen Abendkursen.
Außerdem wäre vorstellbar, dass der Termin für den Praxistag im Präsenzkurs auch als Praxistag für Online-Teilnehmer angemeldet wird – sofern eine ausreichende Zahl an „Ausbildern“ zur Verfügung steht.
Zum Abschluss stellte Karl Geyer noch die neue Rechtskunde-Broschüre des Verbandes als Vorab-Druck vor. Sie wurde ebenfalls allen Teilnehmern der Veranstaltung mitgegeben und steht ab Oktober über den Shop zur Verfügung. Die PowerPoint Folien stehen ab sofort auf der Homepage im Ausbilderbereich zur Verfügung.
Ausführlichere Informationen finden Sie im Ausbilderbereich.