Wir halten bisher an dem geplanten Prüfungstermin am 20. Februar 2021 fest. Bitte informieren Sie sich hier auf unserer LFVBW Webseite zu aktuellen Geschehnissen.
Achtung: Die Prüfungen in Ulm und Mannheim finden zu einem anderen Termin statt (siehe unten).
Geplante Prüfungstermine in Baden Württemberg sollen (mit Ausnahme von Ulm und Mannheim) am 20. Februar 2021 stattfinden.
Die Prüfung in Mannheim soll am 21.02.2021 stattfinden.
Die Prüfung in Ulm soll am 27.02.2021 stattfinden.
Liebe*r Onlinekurs-Teilnehmer*in,
wir, der Landesfischereiverband Baden-Württemberg und das Team von Fishing-King, möchten dir in dieser E-Mail die wichtigsten Fragen zur aktuellen Situation in Bezug auf die Prüfung und den Praxistag in Baden-Württemberg beantworten. Du erhältst diese E-Mail, weil du den seit dem 01.10. erhältlichen Onlinekurs oder einen Kursgutschein gekauft bzw. deinen Zugang aufgestockt hast.
Vorab: Wir haben Verständnis für jeden, der seinen Fischereischein sehnlichst erwartet und so schnell wie möglich in den Händen halten möchte. Wir bitten jedoch ebenso um euer Verständnis dafür, dass wir euch zum jetzigen Zeitpunkt keine definitive Lösung für die durch Corona entstandene Situation nennen können.
Anbei findet ihr eine Übersicht über die in dieser Mail beantworteten Fragen. Ausführliche Antworten findet ihr dann weiter unten.
Kann ich an der Prüfung am 20.02.2021 teilnehmen?
Was passiert mit meinen bereits gezahlten Gebühren?
Könnt ihr mich neu freischalten, damit ich mir einen neuen Praxistag aussuchen kann?
Wie geht es weiter? Wann gibt es neue Praxistagtermine?
Warum benötige ich mein Zertifikat zur Praxistaganmeldung?
Kann ich meinen Praxistag nach der Prüfung absolvieren?
Gibt es eine Onlineprüfung?
Kann ich meine Prüfung in einem anderen Bundesland ablegen?
Wir werden euch den aktuellsten Stand und einen Ausblick auf die nächsten Schritte in dieser Mail mitteilen - sobald Praxistage wieder möglich sind, werden wir dies auf unseren gängigen Kanälen kommunizieren (Website, Onlinekurs).
Wir möchten euch bitten, zum aktuellen Zeitpunkt von individuellen Rückfragen nach euren Praxistag- oder Prüfungsterminen abzusehen.
Kann ich an der Prüfung am 20.02.2021 teilnehmen?
Stand heute (26.01.2021) findet die Fischerprüfung am 20.02.2021 in Baden-Württemberg statt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist ein absolvierter Praxistag.
Wenn du deinen Praxistag also bereits absolviert hast, kannst du an der Prüfung teilnehmen. Wichtig ist, dass deine Teilnahme am Praxistag vom Praxistagleiter auf deinem Zertifikat dokumentiert wurde. Der Praxistagleiter ist angehalten, dich nach Hause zu schicken, falls Du es nicht dabei hast.
Der unterzeichnete Teilnahmenachweis ist am Prüfungstag mitzubringen, ohne diesen ist eine Teilnahme nicht möglich!
Wenn du deinen Praxistag noch nicht absolviert hast oder dein Termin ausgefallen ist, kannst du leider nicht an der Prüfung teilnehmen. Bitte suche Dir einen anderen Prüfungstag raus und melde Dich hierzu selbst um. Diese Umbuchung kannst du über den Button "Daten bearbeiten" im Bereich "Prüfungsanmeldung" im Onlinekurs einmalig vornehmen.
In Zeiten von Corona kann nicht zu 100% garantiert werden, dass die Prüfung tatsächlich stattfinden kann. Wenn der Lockdown über den 14.02. hinaus verlängert werden sollte oder andere, kurzfristige Beschlüsse von der Bundes- oder Landesregierung getroffen werden, ist eine kurzfristige Absage der Prüfung möglich.
Was passiert mit meinen bereits gezahlten Gebühren?
Hier finden wir Informationen
Wenn du dich in der Vergangenheit bereits zu einem Praxistag, welcher abgesagt werden musste, angemeldet hast und deine Praxistag- und Prüfungsgebühr bereits gezahlt hast, ist dies im System des LFV vermerkt und gespeichert. Wenn du dich erneut zu einem Praxistag anmeldest, musst du deine Praxistag- und Prüfungsgebühren also nicht erneut zahlen.
Könnt ihr mich von meinem alten Praxistagtermin abmelden, damit ich mir einen neuen Praxistag aussuchen kann?
Wir empfehlen dies aktuell NICHT. Das hat mehrere Gründe:
Aktuell gibt es frühestens im August 2021 freie Praxistagplätze. Eine Freischaltung würde also nicht dazu führen, dass du schneller einen Termin erhältst.
Zudem werden alle bereits angemeldeten Praxistagteilnehmer frühzeitig per E-Mail über neue Termine informiert werden, sobald es neue Termine gibt. Wenn du dich neu freischalten lässt, wirst du nicht benachrichtigt (siehe hierzu auch den Punkt “Wie geht es jetzt weiter?”).
Wie geht es jetzt weiter? Wann gibt es neue Praxistagtermine?
Der aktuell beschlossene Lockdown geht bis zum 14.02.2021 - es kann jedoch sein, dass die Bundesregierung den derzeit bestehenden Lockdown verlängert und auch nach diesem Datum keine Praxistage stattfinden werden können.
Da aktuell sowohl für die beteiligten Vereine, den LFV und auch für den Teilnehmer keine Planbarkeit besteht, werden erst wieder neue Praxistagtermine veröffentlicht, wenn realistische Chancen bestehen, dass diese auch tatsächlich stattfinden können.
Solltest du zum jetzigen Zeitpunkt bereits eine bestehende Praxistaganmeldung haben bzw. in der Vergangenheit zu einem ausgefallenen Termin angemeldet und neu zugelassen worden sein, hast du selbstverständlich ein Anrecht darauf, möglichst schnell einen Ersatztermin zu erhalten.
Daher wirst du einige Tage vor der Veröffentlichung der neuen Praxistage per E-Mail informiert werden und hast dann die Möglichkeit, Terminwünsche zu äußern. Diese Terminwünsche werden wir im Vorfeld berücksichtigen und erst dann die Praxistage für alle anderen Teilnehmer zur Anmeldung freischalten. Bitte sieh davon ab, bei Fishing-King oder dem LFV nachzufragen - wir werden dich rechtzeitig per E-Mail kontaktieren!
Warum benötige ich mein Zertifikat zur Praxistaganmeldung?
Seit dem 26.01.2021 gibt es eine neue Voraussetzung für die Praxistaganmeldung in unserem Onlinekurs. Gesetzliche Anforderungen machen es notwendig, dass der Theorieteil des Onlinekurses vollständig abgeschlossen ist, bevor eine praktische Unterweisung erfolgt. Um dies zu gewährleisten, musst du deinen Onlinekurs nun zu 100% durchgearbeitet haben und dein Zertifikat muss heruntergeladen werden. Erst dann kannst du deine Praxistaganmeldung abschicken - eine Übersicht über aktuell verfügbare Termine siehst du jedoch trotzdem.
So stellst du außerdem sicher, dass du eine ausreichende theoretische Grundlage hast, um das beim Praxistag Gelernte auch in Zukunft am Wasser umzusetzen.
Kann ich meinen Praxistag nach der Prüfung absolvieren?
Nein, das ist nicht möglich. Dein Praxistag muss vor der Prüfung absolviert werden.
Gibt es eine Onlineprüfung?
Bei der Fischerprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung - die Einführung einer Onlineprüfung ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und nicht umsetzbar. Es gibt also, in Baden-Württemberg und dem Rest von Deutschland ebenso, keine Möglichkeit, deine Prüfung online abzulegen. Jedoch: Gemeinsam mit dem Landesfischereiverband haben wir bereits erreichen können, dass es pro Jahr 4 Prüfungstermine in Baden-Württemberg gibt. Früher gab es nur 2 Termine pro Jahr.
Kann ich meine Prüfung in einem anderen Bundesland ablegen?
Wenn dein Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg liegt, ist ein Ablegen der Prüfung in einem anderen Bundesland nicht zulässig - vergleiche hierzu den §31 (5) des Landesfischereigesetzes Baden-Württemberg.
Wir bitten um Geduld und die Corona-bedingten Einschränkungen bzw. Lockerungen abzuwarten.
Herzliche Grüße,
Euer LFVBW