Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hat sich vergangenen Mittwoch darauf geeinigt, dass der Lockdown weitestgehend bis 7. März 2021 verlängert wird.
Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung die CoronaVO erneut geändert. Die Änderungen treten am 15. Februar 2021 bzw. 22. Februar 2021 in Kraft.
Eine übersichtliche Darstellung der Regelungen finden Sie unter
Nach den geltenden Corona-Vorgaben ist die Durchführung von Prüfungen weiterhin auf den unabdingbar notwendigen Bereich zu begrenzen. Unter den Begriff der Unabdingbarkeit fallen beispielsweise Prüfungen im schulischen Bereich oder in der beruflichen Bildung, nicht aber die Fischerprüfung.
Eine Durchführung der Fischerprüfung ist daher aus Sicht des MLR aktuell leider nicht durchführbar.
Die CoronaVO wurde bis zum 7. März 2021 verlängert, am 3. März 2021 findet das nächste Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten statt. Mit der Anberaumung eines neuen Prüfungstermins sollten Sie daher bis zum 3. März 2021 abwarten, dann lässt sich absehen, ob das Infektionsgeschehen weitere Öffnung und Lockerungen zulässt.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Internet: www.mlr.baden-wuerttemberg.de
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