Quelle: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Im Landtag von Baden-Württemberg fand am 29.06.2016 die erste Beratung des Gesetzentwurfs der FDP zur Abschaffung des Nachtangelverbots und zur Absenkung des Mindestalters für beaufsichtigte Nachwuchsfischer statt. Der Gesetzentwurf wurde im Landtag sehr kontrovers diskutiert und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verwiesen.
Die Vertreter der Regierungsfraktionen (Grüne und CDU) äußerten sich weitgehend skeptisch zum Gesetzentwurf der Oppositionspartei FDP. Die CDU sah weiteren Prüfbedarf insbesondere im Hinblick auf die die Auswirkungen einer möglichen Absenkung des Mindestalters für beaufsichtigte Nachwuchsfischer. Landwirtschaftsminister Peter Hauk, der für die Landesregierung sprach, vertrat die Auffassung, dem Gesetzentwurf fehle die Dringlichkeit. Neben der FDP sprach sich die AfD-Fraktion eindeutig für den Gesetzentwurf aus; die SPD-Fraktion lehnte eine pauschale Aufhebung des Nachtangelverbots ab, kann aber eine Absenkung des Mindestalters beim Jugendfischereischein unterstützen.
Aus Sicht des LFVBW war der Verlauf der Beratung selbstredend alles andere als zufriedenstellend, wenngleich aus rein parteipolitischer Sicht auch vorhersehbar (vgl. unseren Wahlcheck zur Landtagswahl 2016). Wir bedauern ausdrücklich, dass parteipolitische Erwägungen in den Vordergrund gerückt werden und die Regierungsfraktionen offenbar schon „aus Prinzip“ gegen einen Gesetzentwurf der Opposition sind. Wir hoffen, dass die Interessen der Anglerinnen und Angler in Baden-Württemberg durch den schnellen, nicht abgestimmten Vorstoß der FDP und die „reflexartige“ Reaktion der Regierungsfraktionen in der laufenden Legislaturperiode nicht unter die Räder kommen.
Immerhin hatte Minister Hauk im Laufe der Landtagsdebatte bekräftigt, dass man die Themen Nachtangelverbot und Jugendfischereischein im Laufe der Zeit näher betrachten und unter Anhörung verschiedener Interessengruppen entsprechend bewerten werde. Dies nehmen wir beim Wort und wir hoffen, dass dabei auch an die Versprechen gedacht wird, die vor der Wahl gemacht wurden.
Dem LFVBW geht es um die Sache, um den Abbau unsinniger Bürokratie, um mehr Freiheit für die Anglerinnen und Angler, um die Würdigung ehrenamtlichen Engagements für die Natur; parteipolitische Ränkespiele sind unseres Erachtens nicht hilfreich. Der LFVBW wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren,insbesondere bei den Expertenanhörungen, und darüber hinaus daher weiterhin mit ganzer Kraft für die Interessen der Anglerinnen und Angler und der Fischereivereine in Baden-Württemberg einsetzen!
Link zur Videoaufzeichnung der Landtagsdebatte
Verbandsposition: Aufhebung Nachtangelverbot
Verbandsposition: Absenkung des Mindestalters für beaufsichtigte Nachwuchsfischer