14. und 15.7.16 - Stuttgarter Zeitung: " ... Der Regierungspräsident bringt die Nachricht mit, dass die Vergrämung – im Klartext der Abschuss – des Fischräubers Kormoran für das Jagst-Gebiet genehmigt ist. „Sonst macht es ja keinen Sinn, Fische einzusetzen“, sagt Reimer. ..."
Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart liegt dem LFVBW noch nicht vor. Seit 2012 sind wir gemeinsam mit der Hegegemeinschaft Jagst an diesem wichtigen Thema dran und haben in vielen Geprächen auf allen Ebenen die Notwendigkeit der Fortführung der Kormoranvergrämung im Jagstgebiet erklärt und gefordert.