LFVBW und Fischhegegemeinschaft Jagst haben gemeinsam gegen die befristete Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung von Kormoranen an der Jagst Klage eingereicht. Insbesondere mit Blick auf das Jagstunglück im August letzten Jahres greift die Ausnahmegenehmigung zu kurz. Um die Schäden an der Fischpopulation zu beheben ist es aus unserer Sicht zwingend nötig, Kormorane auf der gesamten Strecke vergrämen zu können. Auch eine Obergrenze von 170 Tieren innerhalb von fünf Jahren, also 34 Tiere pro Jahr, ergibt für uns unter den gegebenen Umständen keinen Sinn.