2.11.16, Stuttgart: Heute war die Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbands (DAFV), Frau Dr. Christel Happach-Kasan, zu Gast in der Hauptgeschäftsstelle Stuttgart. LFVBW-Präsident Arnulf von Eyb und die Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums begrüßten Frau Dr. Happach-Kasan. Neben den Regularien zum LFVBW-Beitritt in den Bundesverband wurde die zukünftige Zusammenarbeit besprochen:
Offener Brief des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFVBW) an den Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV)
An das Präsidium des DAFV
Sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. Christel Happach-Kasan,
der LFVBW sieht die dringende Notwendigkeit einer starken Bundesvertretung für alle Angelfischerinnen und Angelfischer in Deutschland. Der LFVBW ist der Ansicht, dass Landefischereiverbände sich heutzutage im Interesse ihrer Mitglieder nicht ausschließlich auf die Interessen in ihrem jeweiligen Bundesland fokussieren können. Zu viele relevante Themen greifen über Vorgaben des Bundes oder EU-Verordnungen auf die Gewässer der einzelnen Vereine in allen deutschen Bundesländern ein. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, Natura 2000 oder die Wasserrahmenrichtlinie sind nur einige Beispiele dafür, wie übergeordnete Gesetze und Richtlinien massive Auswirkungen auf die Bewirtschaftung und fischereirechtlichen Regelungen an jedem deutschen Gewässer haben.
Der LFVBW bekennt sich zu seiner Verantwortung im Interesse seiner Mitglieder und aller Anglerinnen und Angler in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland und leistet mit dem Eintritt in den DAFV zum 01.01.2017 einen solidarischen Beitrag. Der Beitritt wurde basisdemokratisch auf unserem Landesfischereitag 2016 durch die Vorsitzenden der Fischereivereine in Baden-Württemberg beschlossen.
Ob ein Eintritt eines Landesverbands in den DAFV das richtige Mittel zum Zweck ist, ist in der öffentlichen Debatte durchaus umstritten; unseres Erachtens ist eine Enthaltung der Landesfischereiverbände auf Bundesebene jedenfalls kontraproduktiv für das Ziel einer schlagkräftigen und starken übergeordneten Interessenvertretung.
Mit unserem Beitritt werden selbstverständlich zunächst erhebliche Geldmittel der Anglerinnen und Angler aus Baden-Württemberg für eine Interessenvertretung auf Bundesebene zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug erwarten wir eine strukturierte, professionelle und erfolgreiche Arbeit auf Bundes- sowie EU-Ebene mit nachvollziehbaren Ergebnissen. Gegenüber unseren Mitgliedern müssen wir über die sachgerechte Verwendung unserer Mittel Rechenschaft ablegen. Den verwendeten Geldmitteln müssen wir in naher Zukunft eine adäquate Leistungsbilanz gegenüberstellen können. Wir haben uns dazu eine Frist von zwei Jahren gesetzt.
Folgende Schritte schlagen wir deshalb konkret vor:
- Durchführung einer Analyse des DAFV im Zuge eines Organisationsentwicklungsprozesses unter externer professioneller Moderation:
- Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe im Haupt- und Ehrenamt, der Kapazitäten, der Ressourcen und der Zuständigkeiten.
- Was sind die Erwartungen an die Bundesverbandsarbeit von extern und intern?
- Welche Notwendigkeiten gibt es?
- Welche Verbandsleistungen werden von den Mitgliedern als wichtig empfunden und decken zentrale Bedürfnisse?
- Wie zufrieden sind die Mitglieder mit der Leistungserbringung?
- Wo besteht aus Sicht der Mitglieder bezüglich Leistungen noch Optimierungs- oder Ergänzungsbedarf?
- Welche Verbandsleistungen werden von den Mitgliedern aktiv wahrgenommen? - Überprüfung der grundsätzlichen Verbands-/Unternehmensführung:
- Wie ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der DAFV-Verbandsarbeit?
- Durchführung eines Strategieentwicklungsprozesses: Was sind die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele der Bundesverbandsar-beit (intern und extern)? - Erstellung eines Leitbildes mit Profil Zuständigkeiten und Mitglieder-nutzen.
- Schaffung zukunftsfähiger Verbandsstrukturen, wie z.B. auch einer Arbeitsebene der hauptamtlichen Geschäftsführer der Landesverbände zum regelmäßigen Austausch.
- Organisation und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für hauptamtliche Mitarbeiter der Landesverbandsgeschäftsstellen.
- Die Rechtsschutzversicherung des LFVBW ist leistungsstark, verbunden mit einem hohen Mitgliedernutzen. Wir bitten den DAFV zu prüfen, ob dieses baden-württembergische Modell im Bundesverband über-nommen werden kann.
Es ist uns bewusst, dass eine Bundesvertretung ohne die Ausstattung mit entsprechenden Mitteln keine erfolgreiche Arbeit erbringen kann. In die-sem Sinne erachten wir den Beitritt des LFVBW als einen Vertrauensvorschuss an den DAFV.
Die Leistungsbilanz des DAFV wurde in der Vergangenheit stark kritisiert, womit auch viele Landesfischereiverbände ihren Austritt aus dem Bun-desverband begründet haben. Die Fusion von DAV und VDSF war eine schwierige Aufgabe.
Der LFVBW hat in der jüngsten Vergangenheit mit einer landesweiten Verbandsverschmelzung einen ähnlich schweren Weg beschritten.
Erfolgreiche Professionalisierungsprozesse in Verbänden sind kein Zufall. Und sie sind auch für den DAFV möglich. Gerne bringen wir uns mit unserer Erfahrung und Kompetenz ein.
Gez. das geschäftsführende Präsidium
des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg