Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hat sich vergangenen Mittwoch darauf geeinigt, dass der Lockdown weitestgehend bis 7. März 2021 verlängert wird.
Die geplanten Fischerprüfungen am 20. Februar, am 21. Februar und am 27.Februar 2021 dürfen aufgrund der Corona Pandemie nicht durchgeführt werden.
Sollten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung bekommen haben, dann ist diese hinfällig.
Rufen Sie bitte nicht auf den Geschäftstellen an.
Wir werden Sie an dieser Stelle zeitnah über zukünftige Prüfungstermine informieren.
Mit einem 13 Projekte umfassenden Maßnahmenpaket will die Landesregierung Vereine und das Ehrenamt von Bürokratie entlasten. Zugleich hat die Landesregierung ihren aktuellen Jahresbericht zum Bürokratieabbau veröffentlicht.
Rückgabe Erlaubnisschein 2020 und Fangliste bis 28. Februar 2021 möglich.
Frist 31. Januar 2021!
Auch für 2021 bieten wir unseren Mitgliedern eine Sammelbestellung von Glasaalen (Aalbrut) an. Die Aktion wird von unserem Verbandsausschuss Gewässer organisiert.
Angeln zu Zeiten von Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Epidemie.
Anlässlich des Jubiläums "100 Jahre Fischereiforschung in Langenargen" bietet die FFS nun einen virtuellen Rundgang durch ihre Dienststelle an.
Minister Peter Hauk MdL: „Das Lachsprogramm in Baden-Württemberg befindet sich weiter auf Erfolgskurs“