Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg kann für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen folgende Personen oder Institutionen ehren:
- Vereinsvorstände
- Vereinsmitglieder
- Verbandsmitglieder
- Vereinsjubiläum für Mitgliedervereine des LFVBW
- Persönlichkeiten, die sich um die Förderung der Fischerei, der Vereine, des Verbandes oder seiner Gliederungen besondere Verdienste erworben haben.
Anträge auf Verleihung von Auszeichnungen des Deutschen Angelfischerverbandes e.V., sind mindestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin über die LFVBW-Geschäftsstelle Freiburg (per Fax 0761/37527 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) an den DAFV einzureichen:
Richtlinien und Antrag für die Verleihung von Auszeichnungen des DAFV